09.09.2011 | Stiftungen
Die Stiftung – Eine Alternative Organisationsform?
Eine Stiftung im Sinne der §§ 80 ff. BGB ist eine mitgliederlose rechtsfähige Organisation, die einen bestimmten Zweck mit Hilfe eines diesem Zweck dauerhaft gewidmeten Vermögens verfolgt. Da sie keine Gesellschafter oder Mitglieder hat, ist sie keine Gesellschaft. Vielmehr ist sie eine Vermögensmasse, die unabhängig vom Stifter oder Dritten existiert. (weiterlesen …)

