09.09.2011 | GESELLSCHAFTSRECHT

Die Stiftung – Eine Alternative Organisationsform?

Eine Stiftung im Sinne der §§ 80 ff. BGB ist eine mitgliederlose rechtsfähige Organisation, die einen bestimmten Zweck mit Hilfe eines diesem Zweck dauerhaft gewidmeten Vermögens verfolgt. Da sie keine Gesellschafter oder Mitglieder hat, ist sie keine Gesellschaft. Vielmehr ist sie eine Vermögensmasse, die unabhängig vom Stifter oder Dritten existiert. (weiterlesen …)

 

07.04.2011 | GESELLSCHAFTSRECHT

Die Offene Handelsgesellschaft – OHG

Die OHG entspricht im Wesentlichen der GbR, insofern sei hier ergänzend auf den Beitrag zur GbR verwiesen. Im Unterschied zur GbR betreibt die OHG ein Handelsgewerbe. Daraus ergeben sich einige weitere Unterschiede zur GbR. (weiterlesen …)

 

06.04.2011 | GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR

Dieser Beitrag soll einen Überblick zum Wesen der GbR geben. Die GbR ist die Grundform aller Personengesellschaften, geregelt in den §§ 705-740 BGB. Inzwischen ist sie als rechtsfähig anerkannt und kann eigene Rechte und Pflichten begründen. Sie ist ein Zusammenschluss mehrerer (weiterlesen …)

 

22.02.2011 | GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaften – Formen / Unterschiede / Merkmale

Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Merkmale der Gesellschaftsformen geben und so gegebenenfalls die Entscheidung erleichtern, welche Gesellschaftsform dem eigenen Vorhaben/ Vorstellungen am ehesten entspricht. Die weitergehenden Einzelheiten (z.B. zur Entstehung, Haftung, Vertretung, Beendigung, steuerrechtliche Behandlung usw.) können den weiteren Beiträgen zu den einzelnen Gesellschaften entnommen werden.

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10.02.2011 | GESELLSCHAFTSRECHT

Anteilige Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Vereinbarung einer anteiligen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftungsquote der Gesellschafter nicht automatisch vermindern. (weiterlesen …)

 

15.03.2010 | GESELLSCHAFTSRECHT

Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung zulässig

Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, u.a. das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. (weiterlesen …)